Info/Service – Erbrecht
- Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen (BGH, Beschluss vom 17.10.2006)
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftssteuergesetz
Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sieht das Gleichheitsgebot dadurch verletzt, dass nach § 19 ErbStG unabhängig davon, aus welchen Vermögensarten sich Nachlass oder Schenkung zusammensetzen, ein einheitlicher Steuertarif bestimmt wird. Erben von Immobilien, Betriebsvermögen und landwirtschaftlichen Flächen haben demnach einen Vorteil gegenüber Erben von Geld und Wertpapieren, weil Immobilien in der Regel unterhalb ihres aktuellen Verkehrswerts eingestuft werden. Das Gericht hat bis Ende 2008 eine Neuregelung gefordert. (BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 -)
- Macht der Pflichtteilsbereichtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, muss er zunächst die (ggf. gemischte) Schenkung als solche beweisen, bevor er einen Wertermittlungsanspruch auf Kosten des Nachlasses hat. Die Bestimmung des § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB dient nicht zur Erleichterung einer Beweisführung der Zugehörigkeit eines einem Dritten überlassenen Gegenstandes zum fiktiven Nachweis (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 15.08.2006)